Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Artikelauszug aus dem Tagesspiegel Leute T-K vom 13.9.21:
"BVV verlangt Beteiligung der Anwohner bei Bauvorhaben – auch wenn das formal nicht vorgesehen ist. Der BVV-Beschluss sei an die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und den Senat gerichtet, erklärte Uwe Doering (Linke), Vorsitzender des Bauausschusses. Im Fall des Bauvorhabens im Plänterwald habe die Wohnungsbaugesellschaft „Stadt und Land" ihre Mieter nicht beteiligt, das solle künftig nicht mehr passieren. Allerdings müsse der Senat seine Gesellschaften entsprechend anweisen."Dem entsprechendem Antrag stimmte die BVV zu.

Der am 12.8.21 eingereichte Antrag in die BVV von den Linken und den Grünen (CDU und FDP ist später beigetreten) wurde am 9.9.2021 bei der BVV beschlossen mit 38 Ja-Stimmen und 8 Enthaltungen.

DEMO am Do. 16.9.21, 17 Uhr

 Liebe Mitstreiter*innen,

am Donnerstag, dem 16.9.21 von 17 bis 20 Uhr DEMO vor dem AGH von Berlin !!!

Alle Initiativen des „Berliner Bündnis Nachhaltige Stadtentwicklung" demonstrieren vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin.

Nehmt zahlreich daran teil, damit wir den verantwortlichen Abgeordneten noch vor der Wahl ausdrucksstark zeigen können, dass eine klimagerechte, nachhaltige und sozial gerechte Stadtplanung JETZT umgesetzt werden muss!

Liebe Nachbar*innen und Interessierte,

Danke für 1614 Unterschriften in knapp drei Wochen ! Eine starke Leistung.

Julia hat am 02.09.2021 dem BVV-Vorsteher Hr. Groos den Einwohner*innenantrag incl. Unterschriften übergeben.

Wappen des Bezirks Treptow-Köpenick

Treptow-Köpenick planvoll gestalten statt kopflos verdichten

 - Erhalt der grünen Innenhöfe -

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick wird aufgefordert, auch in Treptow-Köpenick die Berücksichtigung von Klimaanpassung und Klimaschutz in der Stadtplanung und Stadtentwicklung zu etablieren. Es ist ein Klimaleitfaden zu entwickeln, welcher das Bezirksamt dazu verpflichtet, notwendige Maßnahmen zu prüfen, zu berücksichtigen und in Handeln umzusetzen, sowohl im Rahmen von Städtebauplanerischen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als auch bei der Erstellung von Bauleitplänen und bei Nachverdichtungsprojekten nach § 34 BauGB.

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